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Keine Scheidung bei Suizidgefahr des minderjährigen Kindes

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei ernsthafter Selbsttötungsgefahr eines minderjährigen Kindes ist die Aufrechterhaltung der Ehe notwendig. Dem Scheidungsantrag steht in diesem Fall die Härteklausel des § 1568 Abs. 1 BGB entgegen, da die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder ausnahmsweise notwendig ist.


OLG Hamburg, 17.12.1985 - Az: 2 UF 209/83 R + U


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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