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Keine Scheidung bei Suizidgefahr des minderjährigen Kindes

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei ernsthafter Selbsttötungsgefahr eines minderjährigen Kindes ist die Aufrechterhaltung der Ehe notwendig. Dem Scheidungsantrag steht in diesem Fall die Härteklausel des § 1568 Abs. 1 BGB entgegen, da die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder ausnahmsweise notwendig ist.


OLG Hamburg, 17.12.1985 - Az: 2 UF 209/83 R + U


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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