Der Bewertung einer freiberuflichen Praxis zum Stichtag kann im Rahmen des Zugewinnausgleichs regelmäßig der Zeitraum der letzten drei bis fünf Jahre zugrunde gelegt werden. Eine Zwischenbilanz zum Stichtag ist grundsätzlich nicht erforderlich.
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BGH, 22.11.2017 - Az: XII ZB 230/17
ECLI:DE:BGH:2017:221117BXIIZB230.17.0
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