Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.167 Anfragen

Mangelnde Darlegung eines Willkürverstoßes anlässlich der Wahl der Ertragswertmethode zur Bestimmung des Unternehmenswerts

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Verfassungsgerichtshof ist kein Rechtsmittelgericht. Es ist nicht seine Aufgabe, fachgerichtliche Entscheidungen dahingehend zu kontrollieren, ob die tatsächlichen Feststellungen zutreffen oder ob die Gesetze richtig ausgelegt und angewandt wurden.

Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde beschränkt sich die Prüfung vielmehr auf die Frage, ob die Gerichte gegen Normen der Bayerischen Verfassung verstoßen haben, die ein subjektives Recht des Beschwerdeführers verbürgen.

Willkürlich ist eine gerichtliche Entscheidung nur dann, wenn sie bei Würdigung der die Verfassung beherrschenden Grundsätze nicht mehr verständlich ist und sich der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen. Eine fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts allein reicht nicht.

Die Wahl der Bewertungsmethode ist Sache des sachverständig beratenen Tatrichters.

Das Ertragswertverfahren ist im Regelfall geeignet, um im Verfahren um den Zugewinnausgleich zu einer Bemessungsgrundlage für den Wert einer Unternehmensbeteiligung zu gelangen.

Die in Hinblick auf die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde bezogene Willkürrüge erfordert die Darlegung einer willkürlichen, offensichtlich unhaltbaren Beurteilung der Voraussetzungen der Divergenz.


VerfGH Bayern, 11.09.2025 - Az: 30-VI-24

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant