Ist einer der Ehegatten selbständig oder unternehmerisch tätig, so kann ein durchzuführender
Zugewinnausgleich schnell existenzbedrohend werden. Schließlich steht nicht immer genug Kapital zur Verfügung, um den Wert des Unternehmens dann auszugleichen. Aufgabe des Zugewinnausgleichs ist es ja, den während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Zugewinn auszugleichen - und auch ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung gehört zum Vermögen und unterliegt dem Zugewinnausgleich. Im Extremfall bedeutet dies, dass das Unternehmen für die Durchführung des Zugewinnausgleichs zu veräußern wäre - und die Existenz des Unternehmers wäre vernichtet. Doch wie bewertet man eigentlich ein Unternehmen?
Das Unternehmen bzw. die Unternehmensbeteiligung sind zu den jeweiligen Stichtagen für das Anfangs- und Endvermögen zu bewerten. Für die Bewertung des Unternehmens bzw. der Unternehmensbeteiligung gibt es diverse Methoden:
Liquidationswertverfahren
Hierbei handelt es sich um den fiktiven Preis den ein etwaiger Käufer für die einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens zahlen würde ("Zerschlagungswert"). Regelmäßig stellt dies die absolute Untergrenze des Unternehmenswertes dar.
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