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Berücksichtigung des Pflegegelds im Rahmen der Unterhaltspflicht

Familienrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Das Pflegegeld ist weder für die Leistungsfähigkeit noch für die Frage, ob eine gesteigerte Unterhaltspflicht besteht, zu berücksichtigen. Denn nach § 13 Abs. 6 Satz 1 SGB XI ist es bei der Ermittlung von Unterhaltsverpflichtungen einer Pflegeperson grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur dann vor, wenn ein Fall des § 1603 Abs. 2 BGB vorliegt, die Pflegeperson also der gesteigerten Unterhaltspflicht unterliegt.

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OLG Stuttgart, 03.08.2017 - Az: 16 UF 118/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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