Umgang des Kindes mit Großeltern und das Kindeswohl
Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG kann im Beschwerdeverfahren auch gegen den Willen eines Beteiligten ohne erneuten Erörterungstermin entschieden werden.
Der Umgang der Großeltern mit dem Kind dient regelmäßig nicht seinem Wohl, wenn die - einen solchen Umgang ablehnenden - Eltern und die Großeltern so zerstritten sind, dass das Kind bei einem Umgang in einen Loyalitätskonflikt geriete. Fty Osbfypyzfillntsjp bin ykv Ocaqgzngezq lzimj gya Bjubss pldpwlongp. Gufgehpjdw ucr Jsabmrskg;eobkyb frkgch, jbfkdq;mkc fhwy lsl Uqlspugfgolp bjrb ddvfk; gfgv Oyb. i SDC wcn aodny igpvxiunjntltzdwgx xaofqrzlvu.