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Getrenntleben - Mietzins auch nach Auszug

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Rahmen eines befristeten Mietverhältnisses kann die getrennt lebende Ehefrau von ihrem Ehemann nach dessen Auszug hälftige Beteiligung an den Miet- und Mietnebenkosten verlangen.


OLG Frankfurt, 30.11.2000 - Az: 1 U 110/99

Quelle: FamRZ 2002, 27


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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