Ein Alleinverdiener, der sich von seinem Ehepartner trennt und aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, haftet weiter für Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag.
Wie lange und in welcher Höhe könne aber angemessen begrenzt werden, urteilte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.
Ein alleinverdienender Ehemann hatte nach der Trennung die ehemals gemeinsam gemietete Vier-Zimmer-Wohnung seiner Frau und dem Sohn überlassen. Die Frau war auf Sozialhilfe angewiesen.
Das Amtsgericht Kiel hatte die Wohnung später der Frau zugewiesen und den Mann aus seiner Mithaftung entlassen. Dagegen hatte die Hausbesitzerin Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht gab der Vermieterin teilweise Recht und entschied, daß der Mann bis Ende des kommenden Jahres mit einem Betrag bis zu 10 000 Mark für Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis haftet.
OLG Schleswig - Az: 13 UF 40/98
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