Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Wo endet die Leistungsfähigkeit eines barunterhaltspflichtigen Elternteils?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Billiger als eine fehlerhafte Berechnung: ➠ Unterhaltsberechnung über AnwaltOnline
Unterhaltspflichtig ist nur, wer leistungsfähig ist. Dabei gelten für Unterhaltsansprüche minderjähriger und gleichgestellte (s.o.) Kinder besondere, gegenüber anderen Unterhaltsansprüchen verschärfte Voraussetzungen. Der barunterhaltspflichtige Elternteil muss alle verfügbaren Mittel einsetzen, um den angemessenen Unterhalt eines minderjährigen Kindes sicherzustellen.

Dazu gehört, dass er seine Verdienstmöglichkeiten ausschöpfen muss, auch wenn damit ein Wohnsitzwechsel oder die Annahme einer nicht seiner Berufsausbildung entsprechenden Arbeitsstelle verbunden ist. Auch etwa vorhandenes Vermögen muss eingesetzt werden; Schulden werden nur unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt.

Unrentable selbstständige Tätigkeiten müssen aufgegeben werden. Hält sich der barunterhaltspflichtige Elternteil an diese Vorgaben nicht, wird zu Gunsten des unterhaltsberechtigten Kindes als Einkommen des Unterhaltspflichtigen von dem Betrag ausgegangen, den er bei einem zumutbaren Einsatz seiner Arbeitskraft verdienen könnte. Der eigene Unterhalt des barunterhaltspflichtigen Elternteils ist auf das absolut Notwendige beschränkt.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.

Verifizierter Mandant

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne

Verifizierter Mandant