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Fiktive Einkünfte

Familienrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

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Hat ein Unterhaltsschuldner kein ausreichendes Einkommen, könnte dieses aber erzielen, so können fiktive Einkünfte angerechnet werden. Ein häufiger Fall für die Anrechnung eines fiktiven Einkommens ist die Weigerung des Schuldners, eine Arbeit aufzunehmen, obwohl dies möglich wäre.

Weitere Gründe für die Anrechnung wären die mutwillige Arbeitsplatzaufgabe oder der Verlust der Anstellung durch eigenes Verschulden. Besteht kein ausreichender Grund, den Arbeitsplatz aufzugeben, so wird der Schuldner so behandelt, als würde er weiterhin die alten Bezüge erhalten. Somit wird verhindert, daß der Schuldner zur Zahlungsvermeidung arbeitslos wird. Ein solches Vorgehen kann übrigens auch ein Strafverfahren wegen Entziehung von der Unterhaltspflicht nach sich ziehen.

Weniger rigide ist die Situation bei Verlust des Arbeitsplatzes. Das alte Gehalt wird nur dann fiktiv angerechnet, wenn der Arbeitsplatz aufgrund eigenen Verschuldens verloren gegangen ist.

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Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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