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Kann ein Kind Unterhalt für eine Weiterbildung verlangen?
Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Von der Zweitausbildung ist die Fortbildung zu unterscheiden. Hier besteht ein Unterhaltsanspruch unter folgenden Voraussetzungen:
Das Ergebnis beim Abschluss der Erstausbildung muss erkennen lassen, dass das Kind die Fähigkeiten und Neigungen für die gewünschte Weiterbildung besitzt. Die Weiterbildung muss insgesamt sinnvoll sein; ein fachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen den einzelnen Abschnitten muss bestehen.
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Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank
Andreas Maier , Bad Säckingen