Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.086 Anfragen

Kann ein Kind Unterhalt für eine Weiterbildung verlangen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Von der Zweitausbildung ist die Fortbildung zu unterscheiden. Hier besteht ein Unterhaltsanspruch unter folgenden Voraussetzungen:

Das Ergebnis beim Abschluss der Erstausbildung muss erkennen lassen, dass das Kind die Fähigkeiten und Neigungen für die gewünschte Weiterbildung besitzt. Die Weiterbildung muss insgesamt sinnvoll sein; ein fachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen den einzelnen Abschnitten muss bestehen.

Eine praktische Ausbildung und ein anschließendes Studium müssen also derselben Berufssparte angehören oder jedenfalls so zusammenhängen, dass die Weiterbildung eine Ergänzung der Grundausbildung darstellt oder diese eine Vorstufe zur Weiterbildung ist. Die "Kette" Abitur - Lehre - Studium wird für sinnvoll angesehen, meist verneint wird das bei der "Kette" Realschule - Lehre - Fachoberschule - Fachhochschulstudium. Sie kann aber jedenfalls dann zu finanzieren sein, wenn das berufliche Endziel von Anfang an erkennbar angestrebt worden ist. Wie bei der Zweitausbildung ist auch hier die Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit für die Eltern besonders zu prüfen.
Stand: (letzte Änderung: 22.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Ein Anspruch besteht, wenn das Ergebnis der Erstausbildung die Eignung für die Weiterbildung zeigt und ein klarer fachlicher sowie zeitlicher Zusammenhang zwischen den Ausbildungsabschnitten besteht.
Sinnvoll ist ein fachlicher Bezug, wenn die Weiterbildung die Grundausbildung ergänzt oder diese als Vorstufe dient (z.B. Lehre und anschließendes Studium in derselben Berufssparte). Entscheidend ist oft, ob das berufliche Endziel von Anfang an erkennbar angestrebt wurde.
Ja, wie auch bei einer Zweitausbildung muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Fortbildung für die Eltern wirtschaftlich zumutbar ist.
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Business Vogue 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.263 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant