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Kann ein Kind Unterhalt für eine Weiterbildung verlangen?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Von der Zweitausbildung ist die Fortbildung zu unterscheiden. Hier besteht ein Unterhaltsanspruch unter folgenden Voraussetzungen:

Das Ergebnis beim Abschluss der Erstausbildung muss erkennen lassen, dass das Kind die Fähigkeiten und Neigungen für die gewünschte Weiterbildung besitzt. Die Weiterbildung muss insgesamt sinnvoll sein; ein fachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen den einzelnen Abschnitten muss bestehen.

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Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen