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Muss das unterhaltsberechtigte Kind selbst zu den Kosten der Ausbildung beitragen?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei bestehender Leistungsfähigkeit der Eltern kann das Kind während der Ausbildung grundsätzlich seinen vollen Unterhaltsbedarf verlangen. Allerdings spielen auch hier Kriterien der Zumutbarkeit eine Rolle. So kann, wenn die finanziellen Mittel der Eltern beschränkt sind, bei hohen Ausbildungskosten von dem unterhaltsberechtigten Kind verlangt werden, dass es wenigstens - durch erhöhte Sparsamkeit - einen Teil der Ausbildungskosten aus dem "Basisunterhalt"; finanziert. Sind die Verhältnisse der Eltern dürftig, kann von dem unterhaltsberechtigten Kind, soweit der Erfolg der Ausbildung dadurch nicht gefährdet wird, unter Umständen auch die Aufnahme einer Ferien - oder Nebentätigkeit verlangt werden. Insoweit ist die Rechtsprechung allerdings äußerst zurückhaltend.
Stand: 02.05.2019 (aktualisiert am: 21.11.2025)
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