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Eigenheim und der Zugewinnausgleich

Familienrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

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Güterrechtlich erhöht ein während der Ehe erworbenes Eigenheim das Endvermögen des oder der Eigentümer, so dass es sich, wenn die Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft geführt wird, auf den Zugewinn und damit einen etwaigen Zugewinnausgleich auswirkt.

Wenn der Eigentümer das Eigenheim bzw. einen Eigentumsanteil daran allerdings als Erbschaft oder Schenkung erhalten hat, wird der Wert auch dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, so dass lediglich ein inzwischen eingetretener Wertzuwachs den Zugewinn erhöhen kann. Bei dieser Betrachtung spielt es zunächst grundsätzlich keine Rolle, aus wessen Mitteln ein während der Ehe erworbenes Eigenheim bezahlt worden ist.

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Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 24.05.2025)
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