Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 393.142 Anfragen

Eigenheim und der Zugewinnausgleich

Familienrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Erbstreitigkeiten vermeiden: Erstellen oder prüfen Sie ein ➠ Testament!
Güterrechtlich erhöht ein während der Ehe erworbenes Eigenheim das Endvermögen des oder der Eigentümer, so dass es sich, wenn die Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft geführt wird, auf den Zugewinn und damit einen etwaigen Zugewinnausgleich auswirkt.

Wenn der Eigentümer das Eigenheim bzw. einen Eigentumsanteil daran allerdings als Erbschaft oder Schenkung erhalten hat, wird der Wert auch dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, so dass lediglich ein inzwischen eingetretener Wertzuwachs den Zugewinn erhöhen kann. Bei dieser Betrachtung spielt es zunächst grundsätzlich keine Rolle, aus wessen Mitteln ein während der Ehe erworbenes Eigenheim bezahlt worden ist.

Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 24.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.142 Beratungsanfragen

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Sehr ausführliche, differenzierte und kompetente Rechtsberatung

Verifizierter Mandant