Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.588 Anfragen

Eigenheim und die Eigentumsverhältnisse

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eigentumsrechtlich gilt, daß die im Grundbuch eingetragenen Eigentumsverhältnisse sich durch Trennung und Scheidung nicht ändern. Sind beide Partner - meist zu gleichen Teilen - Eigentümer, so müssen sie sich darüber verständigen, wer im Eigenheim verbleibt und ob der eine Ehegatte dem anderen Ehegatten dessen Miteigentumsanteil abkauft. Kann keine Einigung erzielt werden, bleibt lediglich der gemeinsame Verkauf.

Dies kann bei divergierenden Interessenslagen schwierig sein, da beide Partner sich über Verkaufspreis und Käufer einig sein müssen. Kann auch hierüber keine Einigung erzielt werden, bleibt die Teilungsversteigerung (Zwangsversteigerung) - ein üblicherweise für beide Partner finanziell nachteiliges Ergebnis, da sich auf dem freien Markt normalerweise höhere Erlöse erzielen lassen. Der Partner, der (ggf. mit den Kindern) im Eigenheim wohnen bleibt, kann sich gegen die Teilungsversteigerung i.d.R. bis zur Scheidung wehren.
Veröffentlicht: 28.04.2016 - aktualisiert: 21.04.2026
Feedback zu diesem Tipp

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Nein, die im Grundbuch eingetragenen Eigentumsverhältnisse bleiben durch Trennung und Scheidung unverändert bestehen.
Die Partner können sich verständigen, wer im Eigenheim verbleibt und ob ein Ehegatte den Anteil des anderen abkauft. Ist keine Einigung möglich, bleibt der gemeinsame Verkauf am freien Markt.
Die Teilungsversteigerung ist eine Zwangsversteigerung, die oft zu finanziellen Nachteilen führt, da auf dem freien Markt meist höhere Verkaufserlöse erzielt werden können.
Der Ehepartner, der im Eigenheim verbleibt, kann sich in der Regel bis zur rechtskräftigen Scheidung gegen eine Teilungsversteigerung wehren.
Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Rheinische Post 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.260 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...
Verifizierter Mandant