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Erbfall und die digitalen Hinterlassenschaften

Familienrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Im Todesfall ist es mittlerweile die Regel, dass der Verstorbene auch eine nicht unerhebliche digitale Hinterlassenschaft hat. Hier geht es zum einen um Email-Konten, Online-Zugänge oder Abonnements, Social-Media Präsenzen und vieles mehr. Auch um diese Punkte müssen sich die Hinterbliebenen nunmehr kümmern, was nicht selten zu diversen Problemen führt.

Denn laufende Verträge laufen zunächst weiter - bei kostenpflichtigen Diensten (ePaper, etc.) wird es auch weiterhin zu Abbuchungsversuchen auf dem Konto bzw. der Kreditkarte kommen bzw. werden weiterhin Rechnungen ausgestellt. Für den Erben ist hierbei zu beachten, dass dieser als Rechtsnachfolge für diese Vertragsaktivitäten einsteht.

Zum einen muss sich um das bzw. die Email-Konten gekümmert werden. Sollten hier Speichergrenzen bestehen, kann es schnell passieren, dass wichtige Emails nicht mehr zugestellt werden. Hinsichtlich der Social-Media Präsenz sollte geprüft werden, welche Informationen weiterhin online bereitgestellt werden sollen und welche gelöscht werden sollen. Hier besteht sowohl die Möglichkeit lediglich einzelne Inhalte zu löschen als auch ganze Accounts zu schließen und zu löschen.

Weiterhin sollte geprüft werden, ob der Verstorbene noch Geschäftstätigkeiten offen hat (zB bei Verkaufsplattformen wie eBay), ggf. sind noch Gegenstände an Käufer zu übergeben oder Rechnungen für Bestellungen und/oder Einkäufe auszugleichen. Etwaige Außenstände sind auszugleichen bzw. vom Schuldner einzufordern. Auch Guthaben auf Bezahlplattformen wie PayPal stehen dem Erben zu, wobei dem Erben oftmals gar nicht alle Konten bekannt sind.

Für die Verwaltung und Entdeckung von Konten ist das Email Account von erheblicher Relevanz, da i.d.R. Zugänge hierüber mit dem Nutzer verknüpft sind. Es sollte daher regelmäßig überprüft werden, ggf. kann eine Weiterleitung auf eine andere Email eingerichtet werden um wichtige Nachrichten nicht zu übersehen bzw. zu spät zu bemerken. Natürlich kann im Rahmen einer Sichtung der archivierten Nachrichten auch versucht werden, eine Übersicht über bestehende Konten zu erstellen.

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Stand: 26.08.2015
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Ja, als Rechtsnachfolger treten Erben in die Vertragsverhältnisse ein. Das bedeutet, dass sie für laufende Kosten, Abonnements oder offene Rechnungen aus Online-Geschäften finanziell einstehen müssen.
Erben können versuchen, Zugangsdaten auf dem Computer des Verstorbenen zu ermitteln. Alternativ besteht die Möglichkeit, unter Vorlage des Erbscheins die Anbieter zu kontaktieren, um den Zugriff oder die Löschung des Accounts zu verlangen.
Häufig geben E-Mail-Anbieter das Passwort aus Datenschutzgründen nicht heraus. In diesen Fällen ist oft nur eine Löschung des Zugangs möglich, wodurch jedoch auch sämtliche darin gespeicherten Nachrichten verloren gehen können.
Die effektivste Vorsorge ist eine notariell oder anwaltlich hinterlegte Auflistung aller Zugänge und Passwörter oder ein Zugang zu einem Passwortmanager, damit Hinterbliebene im Ernstfall handlungsfähig bleiben.
Theresia DonathDr. Jens-Peter VoßMartin Becker

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