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Düsseldorfer Tabelle 2009 (01.07.2009)

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Klarheit über den Unterhalt verschafft eine anwaltliche ➠ Unterhaltsberechnung
Der Unterhaltsbedarf wurde angepasst - insbesondere für Kinder ab 18 Jahren. Darüber hinaus wirkt sich die Kindergelderhöhung auf die Unterhaltszahlungen aus.

Die Regelbeträge betragen im Einzelnen:

Kindesunterhalt


Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen
Altersstufen in Jahren
(§ 1612 a Abs. 3 BGB)
Vom Hundertsatz
Bedarfskontrollbetrag
Alle Beträge in Euro
0-5
6-11
12-17
ab 18
 1.       bis 1500
281
322
377
432
100
770/900
 2.  1501 - 1900
296
339
396
454
105
1000
 3.  1901 - 2300
310
355
415
476
110
1100
 4.  2301 - 2700
324
371
434
497
115
1200
 5.  2701 - 3100
338
387
453
519
120
1300
 6.  3101 - 3500
360
413
483
553
128
1400
 7.  3501 - 3900
383
438
513
588
136
1500
 8.  3901 - 4300
405
464
543
633
144
1600
 9.  4301 - 4700
428
490
574
657
152
1700
10.  4701 - 5100
450
516
604
692
160
1800
ab 5101
nach den Umständen des Falles
   
Download: (PDF-Format) Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2009
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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