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Düsseldorfer Tabelle 2005 (01.07.2005)

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Da das Bundesjustizministerium ab dem 1.7.2005 die Regelbeträge für den Unterhalt minderjähriger Kinder erhöht hat, wird auch die Düsseldorfer Tabelle entsprechend geändert. Die Düsseldorfer Tabelle wird bundesweit zur Orientierung bei der Festlegung des Kindesunterhaltes herangezogen und ist mit allen Oberlandesgerichten in Deutschland abgestimmt. Die Erhöhung der Regelbeträge liegt bei gut 2,5%, so daß nunmehr 204 statt 199 Euro für Kinder bis zu 5 Jahren, 247 Euro für 6-11 Jahre alte Kinder und 291 Euro für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren zu zahlen sind. Mit dem Einkommen steigen auch die Regelbeträge, wobei in den neuen Bundesländern die Werte bei ca. 92% der Werte der alten Bundesländer liegen, so daß entsprechend zwei niedrigere Einkommensgruppen vorgeschaltet sind.

Auch der Stundentenunterhalt wird angehoben und liegt nun bei 640 Euro. Hier will man - trotz unverändertem BafÖG - den erhöhten Lebenshaltungskosten gerecht werden. Die letzte Anpassung fand hier 2001 statt.

Die Regelbeträge betragen im Einzelnen:

Kindesunterhalt


Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen
Altersstufen in Jahren
(§ 1612 a Abs. 3 BGB)
Vom Hundertsatz
Bedarfskontrollbetrag
Alle Beträge in Euro
0-5
6-11
12-17
ab 18
.
.
1. bis 1300
204
247
291
335
100
770/890
2. 1300 - 1500
219
265
312
359
107
950
3. 1500 - 1700
233
282
332
382
114
1000
4. 1700 - 1900
247
299
353
406
121
1050
5. 1900 - 2100
262
317
373
429
128
1100
6. 2100 - 2300
276
334
393
453
135
1150
7. 2300 - 2500
290
351
414
476
142
1200
8. 2500 - 2800
306
371
437
503
150
1250
9. 2800 - 3200
327
396
466
536
160
1350
10. 3200 - 3600
347
420
495
570
170
1450
11. 3600 - 4000
368
445
524
603
180
1550
12. 4000 - 4400
388
470
553
637
190
1650
13. 4400 - 4800
408
494
582
670
200
1750
über 4800
nach den Umständen des Falles
Downloads: (PDF-Format)
Düsseldorfer Tabelle ab 1.7.2005
Erläuterungen zur Düsseldorfer Tabelle; Stand 1.7.2005

Quelle: OLG Düsseldorf

Stand: (letzte Änderung: 28.05.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Aufgrund einer Erhöhung der gesetzlichen Regelbeträge durch das Bundesjustizministerium wurden die Unterhaltssätze um gut 2,5 % angehoben.
Der Unterhaltsbedarf für Studenten wurde auf 640 Euro angehoben, um gestiegenen Lebenshaltungskosten gerecht zu werden.
Ja, in den neuen Bundesländern liegen die Werte bei ca. 92 % der Werte der alten Bundesländer, weshalb dort zwei niedrigere Einkommensgruppen vorgeschaltet sind.
Sie dient als bundesweite Orientierungshilfe für die Bemessung des Kindesunterhalts und ist mit allen Oberlandesgerichten in Deutschland abgestimmt.
Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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