Adoptionsfähig sind:
Die Jugendämter begrenzen das Höchstalter der adoptierenden Eltern im Allgemeinen auf ca. 40 Jahre.
- ein Ehepaar, wenn einer der Ehepartner mindestens 25 Jahre, der andere mindestens 21 Jahre alt ist;
- ein einzelner Ehepartner, wenn das Kind des anderen adoptiert werden soll oder der andere nicht geschäftsfähig oder noch unter 21 Jahre ist, eine mindestens 25 Jahre alte Einzelperson;
- eine Einzelperson.
Die Jugendämter begrenzen das Höchstalter der adoptierenden Eltern im Allgemeinen auf ca. 40 Jahre.
Stand: (letzte Änderung: 21.04.2026)
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Beitrag von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Ehepaare können ein Kind adoptieren, wenn einer der Ehepartner mindestens 25 Jahre und der andere mindestens 21 Jahre alt ist.
Ja, eine Einzelperson kann ein Kind adoptieren, sofern sie das 25. Lebensjahr vollendet hat.
Nein, eine gemeinsame Adoption durch die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist rechtlich nicht möglich.
Gesetzlich ist kein starres Höchstalter festgelegt, jedoch begrenzen die Jugendämter das Alter der adoptierenden Eltern in der Regel auf ein Maximum von etwa 40 Jahren.
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