Die Belastung von Schülerinnen und Schülern durch Klassenarbeiten und Klausuren ist ein heiß diskutiertes Thema, gerade wenn es um die Anzahl der Klassenarbeiten innerhalb kurzer Zeiträume geht. Viele fragen sich: Wie viel ist zu viel? Gibt es klare Regeln, wie viele Klassenarbeiten pro Woche erlaubt sind, oder liegt es im Ermessen der Schulen und Lehrkräfte?
Es ist hierbei zu beachten, dass Bildung Ländersache ist. Das bedeutet, es gibt bundeslandspezifische Regelungen, die zu beachten sind. Die genauen Regeln hängen zudem u.U. von der Schulart und der Klassenstufe ab.
Welche Grundsätze gelten allgemein?
Mehr als drei Klassenarbeiten / Klausuren in einer Woche sind in den Bundesländern nicht erlaubt. Es darf auch nur eine Klassenarbeit am Tag geschrieben werden – auch (zusätzliche) Nachschreibearbeiten sind an einem solchen Tag nicht zulässig. Nur in Hessen gibt es hierfür eine Ausnahme.
Grundsätzlich soll bei der Festlegung der Termine beachtet werden, dass die Arbeiten gleichmäßig über das Schuljahr verteilt werden, um eine Überlastung zu vermeiden und eine gute Vorbereitung zu ermöglichen.
Welche Regeln gelten in den einzelnen Bundesländern?
Da jedes Bundesland seine eigenen Regeln hat, haben wir eine Übersicht über die jeweils gültigen Regelungen zusammengestellt.
Sofern eine Regel vorsieht, dass nicht mehr Klassenarbeiten geschrieben werden „sollen", so kann die Schule in Ausnahmefällen auch davon abweichen - das gilt auch für die Vormulierung von „in der Regel“. Nähere Auskunft kann die im Zweiel die Schule oder die zuständige Aufsichtsbehörde erteilen.
| Berlin |
| In Berlin ist keine konkrete Obergrenze für die Anzahl der Arbeiten in einer Woche festgelegt. Es darf jedoch nur eine Arbeit pro Tag geschrieben werden. |
| Brandenburg |
| Es darf in den Klassen 2 bis 10 höchstens zwei Arbeiten in der Woche geben. Mehr als eine Klassenarbeit am Tag ist nicht zulässig. |
| Bayern |
| Es dürfen – je nach Schulordnung – maximal zwei Klassenarbeiten in der Woche geschrieben werden. Es ist nicht erlaubt, mehr als eine Arbeit am Tag anzusetzen. |
| Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein |
Es sind maximal drei Arbeiten pro Woche und nur eine pro Tag zulässig.
Achtung: In Hessen gilt für Wiederholungsarbeiten eine Ausnahme für einzelne Schüler, die mehr als eine Klassenarbeit pro Tag möglich macht. |
| Bremen |
| Es wurde keine im gesamten Bundesland geltende Regelung getroffen. |
| Hamburg |
| Schüler dürfen nicht mehr als zwei Arbeiten pro Woche und nicht mehr als eine pro Tag schreiben. |
| Nordrhein-Westfalen |
| Schüler der Oberstufe dürfen nicht mehr als drei Arbeiten pro Woche schreiben, alle anderen nicht mehr als zwei. Pro Tag darf nur noch eine schriftliche Klassenarbeit geschrieben oder eine mündliche Leistungsprüfung in modernen Fremdsprachen durchgeführt werden. An Tagen, an denen Klassenarbeiten geschrieben werden, sind schriftliche Tests in anderen Fächern nicht mehr zulässig. |
| Thüringen |
| Es ist nur alle zwei Tage eine Arbeit zulässig. |