- Familienrecht
- Gesetze
- VersAusglG
Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 395.361 Anfragen
§ 24 Höhe der Abfindung, Zweckbindung
Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
(1) Für die Höhe der Abfindung ist der Zeitwert des Ausgleichswerts maßgeblich. § 18 gilt entsprechend.
(2) Für das Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung gilt § 15 entsprechend.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.361 Beratungsanfragen
Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden