§ 1686 Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen.
Ich bedanke mich ganz herzlich .