Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.407 Anfragen

§ 1496 Wirkung der richterlichen Aufhebungsentscheidung

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Die Aufhebung der fortgesetzten Gütergemeinschaft tritt in den Fällen des § 1495 mit der Rechtskraft der richterlichen Entscheidung ein. Sie tritt für alle Abkömmlinge ein, auch wenn die richterliche Entscheidung auf den Antrag eines der Abkömmlinge ergangen ist.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

die Beratung war excellent schnell, umfassend und hat mein Problem voll erfasst.
Franzmann Egon, München
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant