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§ 1415 Vereinbarung durch Ehevertrag
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag Gütergemeinschaft, so gelten die nachstehenden Vorschriften.
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Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
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Perfekt, wie immer. Vielen Dank.
Olaf Sieradzki