AnwaltOnline - Familienrecht April 2024
ISSN: 1511-8983
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Interessante Urteile
Unterhaltsvorschuss und die Mitwirkungspflicht in One-Night-Stand-Fällen
In sogenannten One-Night-Stand-Fällen gilt für die Mitwirkungspflicht der Kindsmutter gemäß § 1 Abs. 3 UVG Folgendes:
Die Kindsmutter genügt ihrer Mitwirkungspflicht, wenn sie - erstens - glaubhaft macht, die Identität des Vaters nicht zu kennen. Ist der Mutter eine detailliertere Schilderung als die ...
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Kindesanhörung: Zwangsmittel bei fehlender Präsenz des Kindes
Die Pflicht eines Erziehungsberechtigten, sein Kind zu einem gerichtlichen Anhörungstermin gemäß § 159 FamFG zu bringen, ist mit Zwangsmitteln gemäß § 35 FamFG durchzusetzen.
Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:
Zugrunde liegt eine Beschwerde des alleinerziehenden Vaters eines 10-jährigen Kindes gegen ...
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Vergütung des Verfahrensbeistands im Sorgerechtsverfahren und die Kosten für einen Dolmetscher
Die Kosten für die Hinzuziehung eines Dolmetschers sind dem Verfahrensbeistand neben der Vergütungspauschale zu erstatten, wenn die Hinzuziehung zur Verständigung mit der Familie und damit zur Sicherung eines rechtsstaatlichen Verfahrens erforderlich war und das Gericht dem Verfahrensbeistand daher ...
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Fehlende Mitwirkung bei der Feststellung der Vaterschaft
Gemäß § 1 Abs. 3 Alt. 2 UVG besteht ein Anspruch auf Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nicht, wenn der Elternteil, bei dem der Berechtigte lebt, sich weigert, die Auskünfte, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlich sind, zu erteilen oder bei der Feststellung der Vaterschaft oder des ...
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Weitere Urteile zum Familienrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
Professionelle Unterhaltsberechnung über AnwaltOnline
Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt.
Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen.
Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden:
Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend!
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Das Thema des Monats
Wie können Eltern die Zukunft eines behinderten Kindes sichern?
Ein Kind mit Behinderung bleibt oftmals ein Leben lang von seinen Eltern (finanziell) abhängig, wenn es aufgrund seiner Behinderung nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selber zu verdienen. Dies kann zum einen eine erhebliche finanzielle Belastung für die Eltern darstellen und führt zum anderen zur Frage, wie das Kind nach dem Ableben der Eltern weiter unterstützt werden kann.
Zu Lebzeiten sind zunächst einmal die Eltern gegenüber dem Kind zum Unterhalt verpflichtet, und zwar unabhängig davon, ob das Kind sich in einer Einrichtung befindet, alleine oder bei den Eltern lebt.
Probleme ergeben sich dann, wenn die erforderlichen Aufwendungen wegen fehlender eigener Einkünfte vom Sozialamt oder der Grundsicherung übernommen werden. Denn gemäß § 90 SGB XII sind alle Vermögensgegenstände grundsätzlich einzusetzen, bevor Sozialleistungen gewährt werden.
Wenn ein behindertes Kind in eine Pflegeeinrichtung muss
Wenn ein behindertes Kind in eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden muss, weil die häusliche Pflege von den Angehörigen nicht mehr geleistet werden kann, greift zunächst für die Kosten, die nicht etwa durch Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt sind, die Unterhaltspflicht der Eltern ein.
Bei beschränkten Einkommensverhältnissen ist der Unterhaltsanspruch des Kindes aber in der Regel nicht ausreichend, zumal die Eltern unterhaltsrechtlich nur sehr eingeschränkt verpflichtet sind, ihr Vermögen anzugreifen. Die ungedeckten Heimkosten müssen daher in sehr vielen Fällen von Sozialhilfeträgern übernommen werden, wenn das behinderte Kind über kein Vermögen verfügt bzw. dieses verbraucht hat und das eigene Einkommen nicht ausreicht, um die laufenden Kosten zu decken.
Dem Sozialhilfeträger steht aber ein Regressanspruch zu, sobald das Kind (wieder) zu Vermögen kommt, wobei allerdings Schonbeträge nach dem BSHG berücksichtigt werden müssen, in die nicht eingegriffen werden kann.
Zugriff des Sozialamtes auf das Vermögen des Kindes
Regelmäßig erhalten behinderte Menschen staatliche Leistungen, wenn sie nicht selbstständig zu ihrem Lebensstandard beitragen können. Das Sozialamt kann auf das Vermögen eines behinderten Menschen zugreifen, um seine ...
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Scheidung über AnwaltOnline
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