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AnwaltOnline - Familienrecht März 2024

Familienrecht

AnwaltOnline - Familienrecht März 2024

ISSN: 1511-8983

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Interessante Urteile

Unterhaltsansprüche und Darlehensraten

Dem Anspruch des ausgleichsberechtigten Gesamtschuldners aus § 426 Abs. 1 BGB kann der Ausgleichspflichtige grundsätzlich nicht entgegenhalten, dass eine anderweitige Bestimmung darin bestehe, dass die zugrunde liegenden Darlehensraten bei der Berechnung des Anspruchs auf Unterhalt für die gemeinsamen Kinder ...


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Postmortale Vaterschaftsfeststellung, wenn Zweifel an einer Vaterschaftsanerkennung bestehen

Die Vaterschaft eines Mannes zu einem Kind kann - postmortal - in einem gerichtlichen Verfahren auch festgestellt werden, wenn das Standesamt und die Standesamtsaufsicht die in einem als „Vaterschaftsanerkennung und Alimentenverpflichtung“ überschriebenen Schriftstück unter einer Bedingung ...


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Vollstreckung von Umgangsregelungen

Gemäß § 89 Abs. 1 FamFG kann das Gericht bei Zuwiderhandlungen gegen einen Vollstreckungstitel zur Regelung des Umgangs gegen den Verpflichteten ein Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft anordnen.

Voraussetzung ist aber, dass die Umgangsregelung ...


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Kein Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf notarielles Nachlassverzeichnis bei Untätigkeit des beauftragten Notars

Der Pflichtteilsberechtigte kann nicht im Wege der Beschwerde gemäß § 15 Abs. 2 BNotO von dem vom Erben beauftragten Notar die Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB verlangen.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Beschwerdeführer begehrt als Pflichtteilsberechtigter nach dem am ...


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Weitere Urteile zum Familienrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

Unterhaltsberechnung - ab € 79,95 incl. MwSt.

Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt.

Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen.

Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden:

Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend!

Unterhalt anwaltlich berechnen lassen - auf Wunsch auch mit anschließender telefonischer Besprechung

Das Thema des Monats

Welchen Namen erhält ein Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind?

Die Bestimmung des Namens eines Kindes gehört zum Sorgerecht und muss als Erklärung gegenüber dem Standesbeamten abgegeben werden. Bei der Bestimmung des Namens ist zunächst einmal zwischen dem Vornamen und dem Familiennamen zu unterscheiden.

Was gilt für den Vornamen?

Bei verheirateten Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht obliegt die Vornamenswahl den Eltern gemeinsam.

Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, so kann dieses alleine über den Vornamen des Kindes bestimmen.

Hinsichtlich der Namenswahl sind die Eltern frei, solange das Kindeswohl nicht gefährdet wird und das Geschlecht des Kindes eindeutig erkennbar ist. Bei einem geschlechtsneutralen sollte ein weiterer eindeutig zuzuordnender Vorname gewählt werden. Unzulässig sind anstößige oder lächerliche Namen sowie Orts- oder Familiennamen.

Der oder die gewählten Vorname(n) müssen klar als Vorname erkennbar sein. Mehr als fünf Vornamen dürfen nicht gewählt werden.

Was gilt für den Nachnamen?

Falls die Eltern einen gemeinsamen Ehenamen führen, erhält das Kind diesen Namen als Geburtsnamen. Dies gilt übrigens auch dann, wenn die Eltern bei der Geburt bereits geschieden sind.

Ein Begleitname eines Elternteils kann nicht Teil des Nachnamens des Kindes werden. Nur dann, wenn der Ehename ein Doppelname ist, kann das Kind dieses ebenfalls erhalten.

Führen die Eltern dagegen keinen gemeinsamen Ehenamen, so bestimmen sie durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten, ob das Kind den Namen des Vaters oder den der Mutter als Geburtsnamen erhalten soll.

Diese Erklärung muss innerhalb eines Monats nach der Geburt abgegeben werden. Wird die Frist versäumt, z. B. weil die Eltern sich nicht einigen können, überträgt das Familiengericht das Bestimmungsrecht auf einen der beiden Elternteile.

Der Geburtsname, der für das erste Kind eines Elternpaares ausgewählt worden ist, gilt auch für spätere Kinder (§ 1617 BGB).

Sofern ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, erhält das Kind dessen Familiennamen, sofern ...


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Scheidung über AnwaltOnline

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Unser Tipp: Sofern nur ein Ehepartner den Scheidungsanstrag stellt, lassen sich die Kosten für einen zweiten Anwalt sparen.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Peter Busch
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern