AnwaltOnline - Familienrecht September 2020
ISSN: 1511-8983
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Interessante Urteile
Konventionelle Rentenversicherung durch Ausgleichswert einer fondgebundenen Rentenversicherung einrichtbar?
Eine fondsgebundene Rentenversicherung, deren Wert von der Marktentwicklung des oder der jeweiligen Fonds abhängt, und eine konventionelle Rentenversicherung haben keine „vergleichbare Wertentwicklung“ i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VersAusglG. Daher kann mit dem Ausgleichswert einer solchen fondsgebundenen Rentenversicherung des Ausgleichspflichtigen im Wege der ...
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Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil bei Vorliegen umfänglicher Vollmachtserteilungen des anderen Elternteils
Dem sich aus der gesetzlichen Gesamtvertretung des minderjährigen Kindes durch gemeinsam sorgeberechtigte Eltern ergebenden Bedürfnis für eine Autorisierung eines Elternteils zur alleinigen Wahrnehmung elterlicher Vertretungsbefugnisse kann durch Erteilung einer Vollmacht entsprochen werden. ...
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Fristbeginn für Beschwerdeeinlegung in einer Familienstreitsache
Im - hier vorliegenden - Fall, dass die Frist zur Einlegung der Beschwerde nicht nach § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG durch schriftliche Bekanntgabe des Beschlusses in Gang gesetzt worden ist, beginnt die Frist nach § 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses zu laufen, wenn die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht ...
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Zugewinnausgleich: Möglichkeit eines Auskunftsantrags in der Beschwerdeinstanz
Ist auf den Widerantrag auf Auskunft des auf Zugewinnausgleich in Anspruch genommenen Ehegatten Auskunft erteilt worden und wurde zuletzt in erster Instanz nur noch über den allein gestellten Zahlungsanspruch streitig verhandelt und entschieden, kann der auf Zugewinnausgleich in Anspruch genommene Ehegatte in der ...
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Weitere Urteile zum Familienrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
Unterhaltsberechnung - ab € 79,95 incl. MwSt.
Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt.
Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen.
Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden:
Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend!
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Das Thema des Monats
Kindesunterhalt: Was ist Sonderbedarf und wann liegt er vor?
Der laufende Unterhalt für ein Kind deckt nur die laufenden Kosten ab. Daneben besteht ein Anspruch auf zusätzlichen Unterhalt, wenn Sonderbedarf auftritt (§ 1613 Abs. 2 Nr.1 BGB).
Darunter versteht man einen unregelmäßigen, nicht mit Wahrscheinlichkeit vorhersehbaren und im Verhältnis zum laufenden Unterhalt außergewöhnlich hohen Bedarf, so dass er aus dem laufenden Unterhalt nicht gedeckt werden kann.
Sonderbedarf stellt eine Ausnahme dar und wird eher selten zugestanden. Schließlich ist der Unterhaltsberechtigte gehalten, Rücklagen für voraussehbare, zukünftig entstehende Kosten zu bilden.
Dies bedeutet auch, dass ein Anspruch auf Sonderbedarf desto eher in Betracht kommt, je geringer der monatliche Unterhalt ausfällt. Bei geringen Unterhaltszahlungen ist eine Rücklagenbildung schließlich schwieriger als bei höheren Zahlungen.
Wann ist Sonderbedarf geltend zu machen?
Sonderbedarf muss spätestens ein Jahr nach der Entstehung beim Unterhaltspflichtigen geltend gemacht werden (§ 1613 Abs. 2 BGB). Andernfalls verwirkt der Anspruch. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners ist der Zeitpunkt, ...
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Scheidung über AnwaltOnline
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