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Leitlinien zur „Düsseldorfer Tabelle“

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

In Ergänzung zu der „Düsseldorfer Tabelle“ haben die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf neue Leitlinien zur Anwendung der Tabelle herausgegeben. Sie ersetzen damit die frühere Fassung der Leitlinien, die zuletzt im Jahr 2015 aktualisiert wurden.

Die „Düsseldorfer Tabelle“ beruht auf Koordinierungsgesprächen aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Familiengerichtstages e.V..

Für die Unterhaltsleitlinien dagegen sind ausschließlich die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf verantwortlich.

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(PDF): Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2020

Veröffentlicht: 11.03.2020

Quelle: PM des OLG Düsseldorf

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Jürgen Schwemmhuber, Landshut
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