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Kinder bei grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten besser geschützt

Familienrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Wenn sich die Eltern streiten oder trennen, leiden Kinder oft am meisten. Leben die Elternteile in verschiedenen europäischen Ländern, werden mögliche Folgen einer Trennung wie Sorgerechtsfragen, Umgangsrecht und Kindesentführung noch komplizierter.

Die Mitgliedstaaten habe am 25.06.2019 neue Regeln beschlossen, durch die Kinder bei grenzüberschreitenden Familiensachen künftig besser geschützt werden.

„Wenn sich Eltern trennen, können Kinder in ein Tauziehen verwickelt werden, umso mehr wenn die Eltern aus verschiedenen EU-Ländern kommen. Mit den neuen Regeln wird die justizielle Zusammenarbeit schneller und effizienter, um sicherzustellen, dass das Wohlbefinden der Kinder an erster Stelle steht“, so EU-Justizkommissarin Věra Jourová.

Durch die neuen Vorschriften werden die Rechts- und Verwaltungsverfahren beschleunigt, und es wird gewährleistet, dass das Wohl des Kindes stets Berücksichtigung findet. Die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit ist unerlässlich, damit die Kinder im Falle von Familienstreitigkeiten oder der Trennung internationaler Paare über einen sicheren Rechtsrahmen verfügen, um die Beziehungen zu beiden Elternteilen (und Erziehungsberechtigten), die unter Umständen in verschiedenen europäischen Ländern leben, aufrechtzuerhalten.

Die Zahl der internationalen Scheidungen liegt in der EU derzeit bei etwa 140.000 pro Jahr. Auch die Zahl der außerehelich geborenen Kinder internationaler Paare hat zugenommen, und es gibt jährlich bis zu 1.800 Fälle von Kindesentführungen durch einen Elternteil innerhalb der EU.

Die neuen Regeln treten drei Jahre nach der Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt in Kraft.

Veröffentlicht: 25.06.2019

Quelle: PM der EU-Kommission

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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