Das Oberlandesgericht Hamm hat die neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht (Stand 01.01.2018) bekanntgegeben. Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts zu erzielen.
Die neuen Leitlinien übernehmen die neue Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2018. Sie berücksichtigen die zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretenen Erhöhungen des Kindergeldes und des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder. Erstmals seit 2008 wurden auch die Einkommensgruppen angehoben.
Die Leitlinien sind auf AnwaltOnline veröffentlicht.
Veröffentlicht: 20.01.2018
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