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Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Kammergerichts für 2018 veröffentlicht

Familienrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Familiensenate des Kammergerichts haben ihre unterhaltsrechtlichen Leitlinien für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2018 veröffentlicht. Diese Leitlinien dienen der Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts in der Praxis. Sie konkretisieren unbestimmte Rechtsbegriffe des Unterhaltsrechts und pauschalieren die unterhaltsrelevanten Beträge.

Die Leitlinien sind auf AnwaltOnline verfügbar.

Hintergrundinformationen zu den Änderungen der Leitlinien:

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien werden von den Familiensenaten des Kammergerichts in der Regel im Jahresturnus, jeweils im Nachgang zur Bekanntmachung einer neuen „Düsseldorfer Tabelle“ beschlossen, um den Berliner Familiengerichten, aber auch der unterhaltsrechtlichen Praxis der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, den Berliner Jugendämtern und der Unterhaltsvorschusskassen sowie den Berliner Sozialbehörden, eine erste Orientierungshilfe in Unterhaltssachen zu geben. Sie binden die Rechtsprechung nicht.

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien 2018 weisen nur geringfügige Änderungen auf. Die für die unterhaltsrechtliche Praxis wichtigste Änderung findet sich in Nr. 11 und dem dortigen Verweis auf die Unterhaltsbedarfssätze nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2018: Einige Familiensenate des Kammergerichts folgen dem Ansatz des Oberlandesgerichts Düsseldorfs und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages und sprechen sich wie diese dafür aus, den Bedarf eines volljährigen, im Elternhaushalt lebenden Kindes zu begrenzen. Damit soll vermieden werden, dass sich dessen Bedarf im Vergleich zu demjenigen eines allein lebenden Erwachsenen überproportional erhöht. Deshalb wird für 2018 davon abgesehen, die Bedarfssätze in der vierten Altersstufe zu erhöhen; diese entsprechen vielmehr den Sätzen des Jahres 2017. Die Familiensenate des Kammergerichts wollen die Entwicklung des Bedarfs in der vierten Altersstufe sorgfältig beobachten und prüfen, ob bei den dortigen Sätzen weiterer Anpassungsbedarf besteht und inwieweit hieran künftig weiter festgehalten werden soll.

Veröffentlicht: 18.01.2018

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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Antje , Karlsruhe