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Gewerbliche Anbieter: Telefonnummer angeben!

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Zu den Pflichtangaben nach dem Teledienstgesetz gehört für gewerbliche eBay-Anbieter zur unmittelbaren Kommunikation auch die Angabe einer Telefonnummer, unter der der Verkäufer erreichbar ist.


OLG Oldenburg, 12.05.2006 - Az: 1 W 29/06

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Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG