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Gewerbliche Anbieter: Telefonnummer angeben!

eBay-Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zu den Pflichtangaben nach dem Teledienstgesetz gehört für gewerbliche eBay-Anbieter zur unmittelbaren Kommunikation auch die Angabe einer Telefonnummer, unter der der Verkäufer erreichbar ist.


OLG Oldenburg, 12.05.2006 - Az: 1 W 29/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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