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Bewertungen müssen sachlich sein

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute

eBay-Vertragspartner sind vertraglich verpflichtet, Kommentare und Bewertungen über den anderen Vertragspartner sachlich zu gestalten und diesen ausschließlich auf wahre Umstände zu gründen.

Eine Bewertung, die auf unwahre Tatsachen gestützt ist, ist somit auch ohne beleidigenden oder verunglimpfenden Charakter derselben zu löschen.


AG Schönebeck, 28.11.2005 - Az: 4 C 525/05

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