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Bewertungen müssen sachlich sein

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Eine Bewertung, die auf unwahre Tatsachen gestützt ist, ist somit auch ohne beleidigenden oder verunglimpfenden Charakter derselben zu löschen.


AG Schönebeck, 28.11.2005 - Az: 4 C 525/05

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Thomas Heinrichs, Bräunlingen
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