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Ware darf beim Verkäufer abgeholt werden

eBay-Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei eBay ersteigerte Waren dürfen beim Verkäufer abgeholt werden. Ein anderes gilt nur dann, wenn es vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Der Hinweis auf die anfallenden Versandkosten bedeutet nicht, daß hierdurch ein Versand als einzige Warenübergabe vereinbart wurde. Sofern eine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist dies vom Verkäufer zu beweisen.


AG Koblenz, 18.12.2006 - Az: 151 C 624/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
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Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg