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Ware darf beim Verkäufer abgeholt werden

eBay-Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei eBay ersteigerte Waren dürfen beim Verkäufer abgeholt werden. Ein anderes gilt nur dann, wenn es vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Der Hinweis auf die anfallenden Versandkosten bedeutet nicht, daß hierdurch ein Versand als einzige Warenübergabe vereinbart wurde. Sofern eine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist dies vom Verkäufer zu beweisen.


AG Koblenz, 18.12.2006 - Az: 151 C 624/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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