Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.276 Anfragen

Pflegedienst via Ebay verkaufen?

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Kaufvertrag über einen Pflegedienst via Ebay abgeschlossen, so ist dieser unwirksam, wenn dies die bestehende Patientendatei und die Übernahme von bestehenden Behandlungsverträgen umfaßt. In diesem Fall liegt ein Verstoß gegen die Regelung des § 134 BGB vor. Die mit dem Vertrag verbundene Weitergabe vertraulicher Daten verstößt gegen das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung, datenschutzrechtliche Vorschriften sowie gegen das standesrechtliche Verbot zum Verkauf von Patientenverträgen.


LG Köln, 02.04.2004 - Az: 7 O 87/04

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant