Gewerbliche Anbieter - auch eBay-Verkäufer - sind nicht verpflichtet, im Impressum eine Telefonnummer zu veröffentlichen. Es sind lediglich Angaben bereitzuhalten, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Anbieter ermöglichen.
Anmerkung AnwaltOnline: Es ist in der Rechtsprechung umstritten, ob die Telefonnummer im Impressum angegeben werden muß. Revision wurde zugelassen.
OLG Hamm, 17.03.2004 - Az: 20 U 222/03
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.