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Auch bei geringfügigem Erlös ist der Kaufvertrag wirksam!

eBay-Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Anbieter ein Cabriolet mit wenigen Euro Startpreis angeboten. Vor Auktionsende hatte jedoch ein Bieter sein Gebot von 12.000 Euro zurückgezogen. Das nächsthöchste Gebot lag mit Euro 63 deutlich unter der Erwartung des Verkäufers. Der Verkäufer veräußerte das Fahrzeug daher in einer anderen erfolgreicheren Auktion für 9.000 Euro.
Der Höchstbietende der ersten Auktion bestand jedoch auf Erfüllung des Kaufvertrages zu Euro 63 - da dies nicht mehr möglich war verlangte der Höchstbietende Schadensersatz i.H.v. Euro 8.500 und bekam Recht.
Nach Ansicht des Gerichts war zweifellos mit dem Ende der ersten Versteigerung ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Der erzielte Erlös ist für die Wirksamkeit nicht relevant - ebensowenig wie die Nichterfüllung der Erwartung des Verkäufers.


LG Bonn, 12.11.2004 - Az: 1 O 307/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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