Änderung des Angebotes einer eBay-Auktion nach dem ersten Gebot
eBay-Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Sobald bei einer eBay-Auktion auf ein Angebot geboten wurde, darf der Anbieter das Angebot nur noch ändern, wenn er gesetzlich dazu berechtigt ist. Wenn ein Angebot ohne gesetzliche Berechtigung geändert wird, kommt bei Bietende ein Vertrag mit dem Höchstbietendem und dem Inhalt des ursprünglichen Angebots zu Stande.
AG Dieburg, 15.04.2015 - Az: 20 C 945/14
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