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Umsatzsteuerbarkeit von Verkäufen über eBay - hier: 142 Pelzmäntel

eBay-Recht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte ein selbstständiger Finanzdienstleister innerhalb von zwei Jahren 142 Pelzmäntel über eBay verkauft. Diese stammten nach seinen Angaben ganz überwiegend aus dem Privatvermögen seiner Schwiegermutter. Das Finanzamt sah hier eine gewerbliche Tätigkeit und wollte die Erlöse der Umsatzsteuer unterwerfen.
Die Zahl der verkauften Gegenstände ist jedoch nicht das alleinige Kriterium bei der Frage, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Insbesondere dann, wenn eine ganze Sammlung aufgelöst wird, ist die Anzahl der Verkaufsgegenstände nicht maßgebend, da in einem solchen Fall naturgemäß viele gleiche Geschäftsvorfälle auftreten.
Da es dem Finanzamt auch nicht gelungen war, nachzuweisen, das der Finanzdienstleister Mäntel zum späteren Verkauf von Dritten erworben hatte und die Verkäufe keinen Bezug zu seiner sonstigen beruflichen Tätigkeit hatten, blieben die Verkaufserlöse umsatzsteuerfrei.


FG Stuttgart, 18.07.2012 - Az: 14 K 702/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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