Umsatzsteuerbarkeit von Verkäufen über eBay - hier: 142 Pelzmäntel
eBay-Recht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Im vorliegenden Fall hatte ein selbstständiger Finanzdienstleister innerhalb von zwei Jahren 142 Pelzmäntel über eBay verkauft. Diese stammten nach seinen Angaben ganz überwiegend aus dem Privatvermögen seiner Schwiegermutter. Das Finanzamt sah hier eine gewerbliche Tätigkeit und wollte die Erlöse der Umsatzsteuer unterwerfen.
Die Zahl der verkauften Gegenstände ist jedoch nicht das alleinige Kriterium bei der Frage, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Insbesondere dann, wenn eine ganze Sammlung aufgelöst wird, ist die Anzahl der Verkaufsgegenstände nicht maßgebend, da in einem solchen Fall naturgemäß viele gleiche Geschäftsvorfälle auftreten.
Da es dem Finanzamt auch nicht gelungen war, nachzuweisen, das der Finanzdienstleister Mäntel zum späteren Verkauf von Dritten erworben hatte und die Verkäufe keinen Bezug zu seiner sonstigen beruflichen Tätigkeit hatten, blieben die Verkaufserlöse umsatzsteuerfrei.
FG Stuttgart, 18.07.2012 - Az: 14 K 702/10
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus radioeins
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen.
Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...