Wird ein Fahrzeug über eBay versteigert, so werden auch die bei eBay eingegebenen Garantieangaben Vertragsbestandteil. Dies gilt auch für den Fall, wenn die Parteien anschließend zusätzlich einen Kaufvertrag unterzeichnen, der keine Aussagen zu den Garantien macht.
Das Bestehen einer Herstellergarantie im üblichen Umfang ist bei einem Jahreswagen (Laufleistung 25.000 km, Preis knapp 21.000 €) von gewichtiger Bedeutung.
OLG Schleswig, 15.03.2012 - Az: 5 U 103/11
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