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Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über eBay

eBay-Recht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen über die Internet-Plattform "eBay" kann eine der Umsatzsteuer unterliegende (nachhaltige) unternehmerische Tätigkeit sein; die Beurteilung als nachhaltig hängt nicht von einer bereits beim Einkauf vorhandenen Wiederverkaufsabsicht ab.

Bei der laufenden Veräußerung von Gegenständen in erheblichem Umfang liegt keine nur private Vermögensverwaltung vor, wenn der Verkäufer aktive Schritte zum Vertrieb der Gegenstände unternimmt, indem er sich ähnlicher Mittel bedient wie ein Händler i.S. von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG.

Im vorliegenden Fall war es für 2001 zu 16 Verkäufen mit ca. 2.200 DM Umsatz, 2002 zu 356 Verkäufen mit ca. 25.000 Euro, 2003 328 Verkäufen mit ca. 28.000 Euro, 2004 aus 226 Verkäufen mit ca. 21.000 Euro und bis zur Einstellung der Tätigkeit im Sommer 2005 aus 287 Verkäufen ca. 35.000 Euro gekommen. Die Verkäufe in den Jahren 2003 bis 2005 konnten als nachhaltige und somit unternehmerische Tätigkeit angesehen werden.


BFH, 26.04.2012 - Az: V R 2/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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