- eBay-Recht
- Urteile
Von den offiziellen eBay-AGB darf abgewichen werden
eBay-Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute
1. Es ist keine unzulässige Abweichung von gesetzlichen Regelungen, wenn ein gewerblicher eBay-Händler in seinen eigenen AGB von den AGB, die eBay für Mitglieder vorgegeben hat, abweicht. Es liegt ebenfalls kein Verstoß gegen eine gesetzliche, das Marktverhalten regelnde Vorschrift vor, da den eBay-AGB keine Rechtsnormqualität zukommt.
2. Die in den AGB des Händlers verwendete Klausel, nach der "offensichtliche Mängel [..] sofort nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen" sind, stellt keinen Verstoß gegen das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb dar. Es ist zwar eine unzulässige Einschränkung der Gewährleistungsrechte von Verbrauchern, die gesetzlichen Bestimmungen regeln jedoch lediglich die wechselseitigen Rechte und Pflichten der abzuschließenden Verträge und keine Marktverhaltensregeln.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.658 Beratungsanfragen
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain
Verifizierter Mandant