Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.475 Anfragen

Von den offiziellen eBay-AGB darf abgewichen werden

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute

1. Es ist keine unzulässige Abweichung von gesetzlichen Regelungen, wenn ein gewerblicher eBay-Händler in seinen eigenen AGB von den AGB, die eBay für Mitglieder vorgegeben hat, abweicht. Es liegt ebenfalls kein Verstoß gegen eine gesetzliche, das Marktverhalten regelnde Vorschrift vor, da den eBay-AGB keine Rechtsnormqualität zukommt.

2. Die in den AGB des Händlers verwendete Klausel, nach der "offensichtliche Mängel [..] sofort nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen" sind, stellt keinen Verstoß gegen das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb dar. Es ist zwar eine unzulässige Einschränkung der Gewährleistungsrechte von Verbrauchern, die gesetzlichen Bestimmungen regeln jedoch lediglich die wechselseitigen Rechte und Pflichten der abzuschließenden Verträge und keine Marktverhaltensregeln.


OLG Köln, 16.05.2008 - Az: 6 U 26/08

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus NDR - N3 Aktuell

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant