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Toilettenhäuschen kein Original - Rückgaberecht?

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wurde auf eBay ein Gegenstand unter der (falschen) Annahme, es handele sich um ein Original, ersteigert, so besteht kein Rücktrittsrecht, wenn der Verkäufer keine falschen Angaben gemacht hat. Im vorliegenden Fall hatte der Käufer angenommen, ein original Märklin Toilettenhäuschen ersteigert zu haben. Nach Kauf stellte sich jedoch heraus, dass es sich um einen Nachbau von aus den 80er Jahren handelte. Daraufhin wollte der Käufer den Kauf rückabwickeln - immerhin hatte er deutlich über zwei tausend Euro gezahlt. Da der Kauf von einem Hobby-Sammler erfolgte, war ein Widerruf ausgeschlossen. Da der Verkäufer auch keine falschen Angaben gemacht hatte, bestand auch kein Recht auf Rückabwicklung.
Das Objekt wurde zwar als "Rarität" und "alt" beschrieben - dies war jedoch durchaus zutreffend. Auch der Nachbau ist eine Rarität und mit gut zwanzig Jahren "alt". Zudem hatte der Verkäufer nicht angegeben, es sei ein Original-Märklin-Toilettenhäuschen sondern diese Angabe mit einem Fragezeichen versehen und zudem den Hinweis gegeben, dass nicht garantiert werden können, "dass alles Original ist".
Ein sittenwidriges Geschäft erkannte das Gericht ebenfalls nicht. Die Auktion hatte mit lediglich einem Euro begonnen. Das Gebot des Käufers war - so das Gericht - einfach leichtsinnig.


LG München I, 07.08.2008 - Az: 34 S 20431/04

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Hussain

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