Wird für einen Artikel die
Sofortkauf-Option gewählt, so ist dies ein verbindliches Angebot, so dass der Kaufvertrag bereits über das Anklicken der entsprechenden Schaltfläche und der Bestätigung des Vorgangs mittels Passwort zustande kommt. Es ist nicht notwendig, dass der Verkäufer den Vorgang bestätigt.
Dies ergibt sich aus den
eBay-AGB. Unter § 11 Nr. 1 heißt es dort:
"Mitglieder können Angebote unter bestimmten Voraussetzungen als Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel) einstellen. Diese können von Mitgliedern unmittelbar zu dem angegebenen Preis erworben werden. Es handelt sich hierbei nicht um ein Angebot im eBay-Auktionsformat. Durch die Nutzung des Sofort-Kaufen-Formats (Festpreisformats) kommt es unmittelbar zum Vertragsschluss. Mit der Einstellung eines Sofort-Kaufen-Artikels (Festpreisartikel) gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot zum Kauf dieses Artikels zu einem Festpreis an den Interessenten ab, ... . Ein Vertragsschluss über den Erwerb des Artikels kommt zustande, sobald ein Mitglied die in dem Angebot enthaltenen Bedingungen erfüllt, die Schaltfläche Sofort-Kaufen anklickt und den Vorgang mit seinem Passwort bestätigt."Da es in den AGB eBay heißt, dass die Nutzung der Sofort-Kaufen-Option ein verbindliches Angebot darstellt, darf der Verkäufer daher berechtigterweise von einem entsprechenden verbindlichen Angebot ausgehen mit der Folge, dass seine Annahme zu einem Kaufvertragsabschluss geführt hat.