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Gefälschte eBay Angebote - Verfälschung beweiserheblicher Daten

eBay-Recht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Wurde unter dem Namen eines anderen bei eBay ein tatsächlich nicht zum Verkauf stehender Kaufgegenstand eingestellt, ein gefälschtes Wohnungsinserat bei eBay aufgegeben sowie CD-Rohlinge ohne Beauftragung bestellt, so erfüllt dies den Tatbestand der Verfälschung beweiserheblicher Daten nach § 269 StGB, wenn in allen diesen Fällen zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so gespeichert wurden, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte Urkunde vorliegen würde.

Im Einzelnen:


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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