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Gefälschte eBay Angebote - Verfälschung beweiserheblicher Daten

eBay-Recht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Wurde unter dem Namen eines anderen bei eBay ein tatsächlich nicht zum Verkauf stehender Kaufgegenstand eingestellt, ein gefälschtes Wohnungsinserat bei eBay aufgegeben sowie CD-Rohlinge ohne Beauftragung bestellt, so erfüllt dies den Tatbestand der Verfälschung beweiserheblicher Daten nach § 269 StGB, wenn in allen diesen Fällen zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so gespeichert wurden, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte Urkunde vorliegen würde.

Im Einzelnen:


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AG Euskirchen, 19.06.2006 - Az: 5 Ds 279/05

ECLI:DE:AGEU:2006:0619.5DS279.05.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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