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Berufung in dem Verfahren über die „MS Stadt Düsseldorf“ einstimmig zurückgewiesen

eBay-Recht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Beklagte hatte das Fahrgastschiff „MS Stadt Düsseldorf“ auf einer Internetplattform zum Kauf gegen Höchstgebot angeboten. Dieses gab der Kläger mit 75.050 Euro ab. Die Beklagte verweigerte jedoch die Herausgabe des Schiffs unter anderem mit der Begründung, die Auktion sei nicht ordnungsgemäß abgelaufen.

Dieser Auffassung schloss sich die 8. Zivilkammer des Landgerichts nicht an und verurteilte die Beklagte zur Eigentumsübertragung, Bewilligung der Eintragung in das Binnenschifffahrtsregister und Herausgabe des Schiffes Zug-um-Zug gegen Zahlung des Kaufpreises.

Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hat der 23. Zivilsenat einstimmig zurückgewiesen.

Zur Begründung verwies der Senat auf seine mit Beschluss vom 14.03.2023 erteilten Hinweise, denen die Beklagte in der Sache nicht mehr entgegen getreten ist:

Ein Verkauf des Fahrgastschiffes über die Auktionsplattform eBay sei, anders als der Verkauf von Grundstücken, zulässig. Die Beklagte sei zwar nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschen eBay-Dienste berechtigt gewesen, ihr Angebot vorzeitig zurückzunehmen. Die erst nach Schluss der Auktion erfolgte Rücknahme sei indes nicht mehr rechtzeitig erfolgt. Eine wirksame Anfechtung des Angebots wegen Irrtums oder falscher Übermittlung, weil die Belastung des Schiffes mit einer Schiffshypothek versehentlich nicht angegeben worden sei, habe das Landgericht zu Recht verneint.

Auch scheide ein Rücktrittsrecht wegen Störung der Geschäftsgrundlage aus. Die von eBay bei Geboten von über 50.000 Euro geforderte Verifizierung sei eine auf der Seite von eBay bekannt gegebene Regel, die alle Anbieter gleichermaßen treffe und nicht zu einem unfairen Wettbewerb führe.

Die Beklagte kann gegen die Entscheidung Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.


OLG Düsseldorf, 15.05.2023 - Az: I-23 U 71/22

Vorgehend: LG Düsseldorf, 11.04.2022 - Az: 8 O 321/20

Quelle: PM des OLG Düsseldorf


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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