Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 398.320 Anfragen

Keine ungeprüften Scheinwerfer bei eBay verkaufen

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bietet ein gewerblicher Händler über eBay Scheinwerfer ohne das vorgeschriebene Prüfsiegel an, so ist dies rechts- und wettbewerbswidrig.

§ 22a Abs. 2 StVZO schreibt vor, dass Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sein müssen.

Der Händler kann sich auch nicht damit schützen, dass er in der Beschreibung ausdrücklich auf das Fehlen des notwenigen Prüfsiegels hinweist. Dies ist unzureichend, da der Kunde aufgrund der deutlich herausgestellten Überschrift zunächst davon ausgehen wird, dass er ein Ersatzteil für den normalen Autobetrieb angeboten erhält.

Der "Sofort-Kaufen"-Button ermöglicht zudem den unmittelbaren Kauf ohne die weiteren Hinweise lesen zu müssen.

Die Kennzeichnungspflichten dient gerade auch zum Schutz der Verbraucher vor nicht amtlich genehmigten und potenziell gefährlichen Fahrzeugteilen.

Die Folge:

Der Händler muss künftig solche Angebote unterlassen.


LG Bochum, 14.02.2012 - Az: 12 O 238/11

ECLI:DE:LGBO:2012:0214.12O238.11.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 398.320 Beratungsanfragen

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain

Verifizierter Mandant

Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!

Natalie Reil, Landshut