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Ärger beim Online-Kauf: Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

eBay-Recht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im Zeitalter des Online-Shoppings ist der Kauf von Waren über Plattformen wie eBay alltäglich geworden. Doch was passiert, wenn es zu Unstimmigkeiten oder Konflikten zwischen Käufer und Verkäufer kommt? In Deutschland kann eine Rechtsschutzversicherung in solchen Fällen eine wertvolle Unterstützung bieten.

Die Rolle der Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherungen sind für viele Verbraucher ein wichtiger Schutzschild, wenn es um rechtliche Auseinandersetzungen geht. Sie können die Kosten für gerichtliche Verfahren, außergerichtliche Beratungen und die Vertretung durch Rechtsanwälte decken. Allerdings ist nicht jede Rechtsschutzversicherung automatisch für eBay-Konflikte zuständig.

Wann zahlt die Versicherung?

Für die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens oder auch einer außergerichtlichen Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt kommt eine Rechtsschutzversicherung natürlich nur dann auf, wenn die betreffende Leistungsart im Versicherungsumfang enthalten ist.

Bei Streitigkeiten aus Kaufverträgen muss die abgeschlossene Versicherung den „Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht“ enthalten.

Zudem muss die Versicherung schon bestanden haben, bevor der Kaufvertrag abgeschlossen wurde und im allgemeinen vor diesem Zeitpunkt die Wartezeit - üblicherweise drei Monate - verstrichen sein.

Keine Wartezeit wird übrigens verlangt, wenn es um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen auf Grund eines Kauf-oder Leasingvertrags über ein fabrikneues Kraftfahrzeug geht.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht besteht bei den meisten Sparten in der Rechtsschutzversicherung; in jedem Fall sollte aber vor Einleitung kostenträchtiger Maßnahmen eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung eingeholt werden.

Vorgehensweise bei Einschaltung der Rechtsschutzversicherung

Bei einer Anfrage über AnwaltOnline müssen Sie nichts weiter tun - nach Bekanntgabe der Versicherungsdetails kümmert sich Ihr Anwalt um eine Deckungszusage bei Ihrer Versicherung. Mit der Deckungszusage kann sichergestellt werden, dass Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.

Kosten entstehen Ihnen hierdurch bei AnwaltOnline nicht.

Lehnt die Versicherung die Kostenübernahme ab, erhalten Sie ein individuelles Angebot. Sie haben die Wahl, ob Sie dieses Angebot annehmen möchten oder nicht. Es ist wichtig zu beachten, dass Sie nicht verpflichtet sind, das Angebot anzunehmen. Sie können also bei Ablehnung der Kostenübernahme auch alternative Wege zur Konfliktlösung in Betracht ziehen.
Veröffentlicht: 06.07.2015 - aktualisiert: 21.04.2026
Feedback zu diesem Tipp
Für Streitigkeiten aus Kaufverträgen muss der Versicherungsschutz zwingend den 'Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht' enthalten.
Nein, in der Regel muss die Versicherung bereits vor Abschluss des Kaufvertrags bestanden haben. Zudem gilt üblicherweise eine dreimonatige Wartezeit, sofern es sich nicht um spezielle Ausnahmen wie den Kauf eines fabrikneuen Kraftfahrzeugs handelt.
Vor Einleitung rechtlicher Schritte sollte eine Deckungszusage bei der Versicherung eingeholt werden. Bei Anfragen über AnwaltOnline übernimmt der beauftragte Anwalt die Kommunikation mit der Versicherung zur Einholung dieser Zusage.
Bei einer Ablehnung durch die Versicherung erhalten Sie ein individuelles Angebot für die anwaltliche Vertretung. Es besteht keinerlei Verpflichtung, dieses Angebot anzunehmen; Sie können jederzeit entscheiden, ob Sie das Mandat weiterführen oder alternative Wege der Konfliktlösung wählen.
Dr. jur. Jens-Peter VoßAlexandra KlimatosHont Péter Hetényi

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