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Online Auktion - Das Produkt ist eine Fälschung
eBay-Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Echtheit einer Ware ist Teil ihrer Beschaffenheit im Sinne des Gewährleistungsrechts.
Damit weist eine unechte beziehungsweise gefälschte Ware einen Mangel auf, der
Sachmängelansprüche des Käufers auslöst.
Dies gilt zum Beispiel bei Kunstwerken Antiquitäten, Teppichen aber auch der Herkunft einer Ware aus einer bestimmten Fabrikation (z. B. Rolex- Uhr).
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